Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann, Mitglied der AfD-Kreistags-Fraktion Bautzen:
Diese PM betrifft nicht ukrainische Kriegsflüchtlinge! In der fortgeführten Kreistagssitzung, am Dienstag, den 20.06.2023 wurde uns das neue Unterbringungskonzept für den Landkreis Bautzen vorgestellt, was mich persönlich fassungslos macht, nicht nur wegen der angespannten Haushaltsituation des Landkreis Bautzen.
Was steht drin: „bis zum Jahresende 2023 landkreisweit ca. 400 Plätze zur Unterbringung zur Ablösung der Notunterkünfte zu generieren.“
Beginnend ab 06/23 wird die Dienstleistung „Betreibung eines Wohnprojektes“ öffentlich in zwei Losen ausgeschrieben. Das erste Los soll den Leistungsinhalt haben, im Sozialraum Hoyerswerda Wohnungen anzumieten und darin 100 Personen unterzubringen, deren Anzahl nach Bedarf erweitert werden kann. Das zweite Los soll den Leistungsinhalt haben, im übrigen Kreisgebiet Wohnungen anzumieten und darin 300 Personen unterzubringen, welche situationsbedingt weiter erhöht werden kann.
Durch die dadurch entstehenden ca. 400 Plätze, sollen mittelfristig die zwei aktuell bestehenden Notunterkünfte (Dillinger Straße und Lieselotte-Herrmann-Straße) in Hoyerswerda, sowie der Erweiterungsbau in der Kamenzer Gemeinschaftsunterkunft außer Betrieb gehen. Als sogenannte „Notfallreserve“ sollen dann die ehem. Notunterkünfte mit insgesamt ca. 350 Plätzen im „Standby-Modus“ verweilen, um bei einem erneuten unplanmäßigen Flüchtlingszustrom kurzfristig wieder aktiviert/belegt zu werden. (Auszug aus dem Konzept)
Am Montag wurde der Haushalt für die Jahre 2023/2024 mit einem Defizit von 45 Mio. Euro beschlossen und der Landkreis Bautzen will jetzt bis 31.12.2023 Wohnungen für 400 Personen anmieten und die eigenen Landkreis-Immobilien, die den Steuerzahler keine Miete kosten, sollen für zukünftige „Neubürger“ im „Standby-Modus“ verweilen. Ich bin fassungslos!
Ich zitiere weiter aus dem Unterbringungskonzept des Landkreises: „Einrichtungsgegenstände (insbesondere notwendige Möbel, Weiße Ware) werden vom Landkreis in dem Rahmen zur Verfügung gestellt, wie sie bei anderen Sozialhilfeträgern, beispielsweise in Richtlinien zur Wohnungserstausstattung, definiert sind.“, was soll man hier als deutscher Steuerzahler noch dazu sagen, mir persönlich fehlen die Worte!
Auch soll bei der Auswahl der Wohnungen vor allem eine zentrale Lage gewählt werden. Des Weiteren muss eine gute Anbindung an den ÖPNV, sowie das Vorhandensein von ausreichend Versorgungsmöglichkeiten gegeben sein. Warum hat man nicht noch ein Schwimmbad und eine Sauna in den Anforderungskatalog geschrieben???
Wir als AfD-Kreistagsfraktion hatten einen Entschließungsantrag zur: „Zentralen Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Bautzen“ zur Kreistagssitzung am 19.06.2023 eingebracht, dieser wurde aber durch den Landrat, wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt. – Wir werden weiter für zentrale Unterkünfte im Landkreis Bautzen kämpfen und das dieser Personenkreis nicht in unseren Wohngebieten angesiedelt wird.
IST- Zuweisungen Landkreis Bautzen ohne Ukraine:
01-06/2020 – 154 Personen – Jahreszuweisung – 2020 – 268 Personen
01-06/2021 – 154 Personen – Jahreszuweisung – 2021 – 461 Personen
01-06/2022 – 316 Personen – Jahreszuweisung – 2022 – 716 Personen
01-06/2023 – 565 Personen
Steffen Lehmann AfD-Kreisrat
21. Juni 2023