Öffentlicher Druck wächst – Rechtsaufsicht konkretisiert Stellungnahme zur Servicepauschale!

Lehmann hält weiter an seiner Forderung fest: „Die Servicepauschale, die seit 01.11.2022 im Zusammenhang mit der Essenausgabe eingenommen wurde, ist den betreffenden Eltern rückwirkend zu erstatten, da für die Servicepauschale in Grundschulen keine verpflichtende Rechtsgrundlage vorliegt. – Die entstandenen Kosten sollen durch die laufende Verwaltung gedeckt werden.“

Dazu erklärt Gemeinderat (Malschwitz) und Kreisrat Steffen Lehmann:

„Natürlich ist mir bewusst, dass die Essenausgabe auch mit Personalkosten verbunden ist. In meiner ersten Anfrage an das Rechts- und Kommunalamt lagen mir von verschiedenen Schulen Verträge vor.
Eine Frage war unter anderem: ‚Bitte um Prüfung, ob der Betrag in Höhe von 1,32 € pro Essen gerechtfertigt ist.‘, weil zum Beispiel in Pulsnitz die Servicepauschale 0,55 € und in einer Bautzner Schule 0,80 € pro Essen beträgt.

Ich werde trotzdem an meiner maximalen Forderung „Rückerstattung der Servicepauschale“ festhalten, weil mir die Art und Weise wie die Servicepauschale den Eltern verkauft wurde, nicht zusagt.
Jede Entlastung, und damit meine ich 1,32 € minus X, würde den Eltern in der heutigen Zeit weiterhelfen.

Mir ist die sächsische Gemeindeordnung sehr wohl bekannt und dass eine Gemeinde nur freiwillige Aufgaben übernehmen kann, wenn sie auch das Geld dafür hat. Deshalb stimme ich auch diesem Punkt der Rechtsaufsicht des Landratsamtes zu. Bei der aktuellen desaströsen Haushaltslage unserer Gemeinde wird die Umsetzung sicherlich schwierig werden.

Im September 2022 wurde bei der Vorstellung der neuen Servicepauschale mit keinem Wort über die schlechte Haushaltssituation der Gemeinde gesprochen. NEIN, die Verwaltung gab für die Erhebung „RECHTLICHE GRÜNDE“ an, aber rechtliche Gründe wie im sächsischen KITA-Gesetz, gibt es meines Wissens im Schulbereich nicht.

Steffen Lehmann, Gemeinderat / Kreisrat
17.3.2023