Landkreis droht Zwangsverwaltung ab 2025 mit massiven Einschnitten für SPORT, KULTUR, BILDUNG und sonstigen freiwilligen Leistungen!!!

Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann:

Am 19.06.2023 wurde die Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023/2024 mit Finanzplan 2025-2027 durch den Kreistag beschlossen. Die AfD-Kreistagsfraktion hat die vorgelegte Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023/2024 mit Finanzplan 2025-2027 mit großer Mehrheit abgelehnt.

Am 24.07.2023 hat die Landkreisverwaltung den Bescheid für die Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023/2024 mit Finanzplan 2025-2027 mit erheblichen Auflagen durch die LANDESDIREKTION SACHSEN uns Kreisräten zur Verfügung gestellt.

Der vorgelegte Haushalt für 2023/2024 war in meinen Augen ohne den „Energiekrise-Erlass“ niemals genehmigungsfähig gewesen, was uns deutlich ab dem Jahr 2025 treffen wird.
Durch den „Energiekrise-Erlass“ wird das Haushaltsdefizit von 2023 – 13 Mio. Euro und 2024 von 19 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2025 und folgende verschoben.

Laut Bescheid muss der Landkreis Bautzen ab 2025 ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen. Bis dahin möchte die LANDESDIREKTION SACHSEN geeignete Konsolidierungsmaßnahmen sehen. Darüber hinaus muss der Landkreis vierteljährlich dem Kreistag und der LANDESDIREKTION berichten, über den Vollzug des Haushaltes 2023/2024. In den Berichten ist darzustellen, wie man ab 2025 die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Finanzplanungszeitraum 2025-2027 schafft.

Was heißt das eigentlich jetzt genau für den Landkreis Bautzen: „Es müssen alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden!“, so Lehmann.

Was kann sich der Landkreis Bautzen ab 2025 an Zuschüssen für SPORT, KULTUR, BILDUNG und SONSTIGEN noch leisten? In diesen Bereichen wird es massive Einschnitte geben, davon ist Lehmann überzeugt.

Was sind aus meiner Sicht die erheblichen Gründe für die Schieflage des Landkreis Bautzen?

  1. Der aufgeblähte Verwaltungsapparat. Wir haben deutlich zu viel Personal in der Landkreisverwaltung angestellt, als der Schlüssel der „Sächsische Gemeindeordnung“ zulässt.
  2. Insbesondere bei der Entwicklung der Aufwendungen im Jugend- und Sozialbereich stößt der Landkreis an seine finanzielle Leistungsfähigkeit! Hier muss dringend eine Nachbesserung der Kostenerstattungen durch Land und Bund erfolgen.
  3. Ein weiterer großer Kostenblock für den Landkreis Bautzen ist auch das Bürgergeld (früher Hartz-IV Leistungen) für die Menschen aus der Ukraine (3.218 Personen zum 30.06.2023), mit Anspruch auf Bürgergeld, für Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege sowie Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hier muss es auch eine erhebliche finanzielle Unterstützung durch Land und Bund für unseren Landkreis geben, damit nicht alle freiwilligen Leistungen auf der Strecke bleiben.

Steffen Lehmann, Kreisrat
26. Juli 2023