AfD wirkt – nach 3 Anträgen meinerseits für die Entnahme mehrerer Wölfe
Presseerklärung des Kreis- und Stadtrates sowie MdL Timo Schreyer „Nach § 6 Abs. 1 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung ist die Entnahme von Wölfen als Ausnahme (§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz) zulässig, wenn sich im Gebiet des verursachenden Wolfes erhebliche betriebswirtschaftliche Werte einer Nutztierhaltung befinden, die Nutztiere ausreichend geschützt wurden und der Wolf […]