Ab 2025 werden die Sterbeglocken eingeläutet, wenn man so weiter wirtschaftet!
Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung wurde uns Gemeinderäten die Feststellung des RECHTS- UND KOMMUNALAMT für unsere Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2024 übermittelt.
Dazu erklärt der Malschwitzer Gemeinderat und Kreisrat Steffen Lehmann:
In den letzten 5 Jahren als Gemeinderat habe ich immer wieder auf die Haushaltssituation hingewiesen und dass man besser wirtschaften muss. Meine letzte Pressemitteilung zu diesem Thema veröffentlichte ich am 25.04.2024.
Der aktuelle Haushaltsbescheid liest sich wie eine Bankrotterklärung für unsere Gemeinde. Musste man im letzten Haushalt 2023 schon Haushaltssperren in Höhe von 920.000,00 EUR verhängen um eine Genehmigung zu bekommen, müssen für 2024 bereits 4.130.000,00 EUR an Investitionsvolumen bis 2027 gesperrt werden.
Zu den größten gesperrten Projekten zählen der Umbau/Neubau Grundschule Malschwitz, die Anschaffung weiterer Feuerwehrfahrzeuge, die Erweiterung des Baugebietes Baruth, der Ausbau des Albrechtsbaches und die Umsetzung des Tourismuskonzeptes (Gesamtliste siehe Anlage).
Für 2024 plant man mit einem Verlust von 1.247.000,00 EUR. In den kommenden Jahren 2025, 2026 und 2027 rechnet man mit weiteren hohen Fehlbeträgen.
Auch die Hoffnung auf steigende Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen, damit man sich die negativen Ergebnisse für die Folgejahre ein bisschen verschönert, kann ich nur belächeln. Man hat aber die wahrscheinliche Erhöhung der Kreisumlage vergessen.
Der Landkreis Bautzen plant in seiner ersten Hochrechnung für seinen Doppelhaushalt 2025/2026 mit einem Defizit von 100.000.000,00 EUR.
Hier noch einige Aussagen aus dem Feststellungschreiben:
- „Es ist festzustellen, dass in den Jahren 2024 und 2025 trotz vollständiger Fehlbetragsverrechnung negative Gesamtergebnisse verbleiben.“
- „Im Jahr 2024 ist die Gemeinde nicht in der Lage, die ordentliche Tilgung aus dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.“
- „Wie anhand der Liquiditätsentwicklung sichtbar wird, werden im Finanzplanungszeitraum Investitionsbedarfe ausgewiesen, welche die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde übersteigen. Mangels Finanzierung wurden haushaltswirtschaftliche Sperren im Umfang von 4.130 TEUR beschlossen.“
- „Das vorstehend genannte Schul- und Hortprojekt „Grundschule Malschwitz“ stellt die größte Maßnahme der Gemeinde Malschwitz im Finanzplanungszeitraum dar. Mit Verweis auf die Aktenlage kann die Gesamtfinanzierung der Maßnahme derzeit nicht nachgewiesen werden.“
- „In der Gesamtschau ist festzustellen, dass gegenwärtig nur durch den Erlass von hauswirtschaftlichen Sperren der Ausweis einer positiven Liquidität möglich ist. Angesichts des veranschlagten Investitionsumfangs sind geeignete Maßnahmen zur Finanzierung erforderlich. Anderenfalls ist die Umsetzung fraglich.“
Grundsätzlich muss sich die Verwaltung für die Zukunft selbst ein Sparkonzept auferlegen, wie schon mehrmals von mir gefordert, um weiter handlungsfähig zu bleiben und nicht wie in den letzten Jahren weiter wurschteln!
Der zukünftige Gemeinderat muss die Handlungen des Bürgermeisters und seiner Verwaltung kritisch überwachen und gemeinsame Lösungsansätze finden, damit dass Licht im Gemeindeamt nicht ausgeht!
Steffen Lehmann, Gemeinderat in Malschwitz / Kreisrat
30. Mai 2024